NEWSLETTER 2024
Rechtssicherheit herstellen, Stand der Technik kennen, alles Anforderungen die täglich an die Verantwortlichen in Unternehmen gestellt werden. Wir haben uns zum Ziel gesetzt Unternehmen in diesen verantwortungsvollen Bereichen zu unterstützen. Mit unserem halbjährlich erscheinenden Newsletter informieren wir Verantwortungsträger über relevante Änderungen, erforderliche Anpassungen und notwendige Schulung- und Weiterbildungsmaßnahmen von MitarbeiterInnen. Mit gratis Downloads zu den Fachthemen ergänzen wir diesen Service.
Ab 01.01.2025 müssen alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet werden (kurz: Einweggetränkeverpackungen). Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
Gemäß der Novelle ist der Anspruch auf die vollen 24 Monate Karenz nur dann möglich, wenn mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil geleistet werden. Ansonsten verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Ausgenommen von dieser Änderung sind alleinerziehende Dienstnehmerinnen sowie Dienstnehmerinnen, bei denen der andere Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat.
Aus den neuen Vorgaben ergeben sich keine Änderungen bei den Bestimmungen zur Mutterschutzevaluierung. Eine Anpassung bei der Mutterschutzunterweisung wird aber erforderlich sein.
Wir haben eine Mustervorlage als Download bereitgestellt!
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