Sicherheitsfachkräfte mit Spezialisierung auf Baustellenkoordinationsgesetz (Bau-KG)
Sicherheitstechnische Betreuung für den untertägigen Bergbau
Unsere Sicherheitsfachkräfte und ihre Administratoren sind Teamplayer mit den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und sonstige nach ASchG erforderlichen Präventivfachkräften. Kommunikation und gemeinsame elektronische Dokumentation ermöglichen unseren Kunden und zuständigen Behörden ständigen Einblick und Kontrolle der durchgeführten Tätigkeit. Wir betreuen unsere Kunden in diesem Tätigkeitsbereich national und international.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Detailaufgaben oder Tarifberechnung mit unserem Modulsystem für Gesamtkonzepte.
Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
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Bau-und Planungskoordination (Bau-KG)
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Erstellung von Sicherheits-und Gesundheitsschutz Plänen (SIGE-Plan)
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Evaluierung und Dokumentation
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Gefährdungsbeurteilungen und Risikobewertung
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Maschinen- und Anlagensicherheit
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Messen und Prüfen
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Sicherheitstechnisches-Zentrum
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Sicherheitstechnische Betreuung für den untertägigen Bergbau
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Sicherheitstechnisches-Zentrum | Dienstleistung- und Tätigkeitsbereiche
Arbeitsplatzevaluierung und elektronische Dokumentation
Erstellen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Leitung von Arbeitssicherheitsausschüssen und deren Dokumentation (ASA)
Erstellen von Gefahrstoff-Verzeichnissen
Routine-Begehungen
Referenz- oder Kontrollmessungen gemäß Grenzwerteverordnung (GKV-2018)
Jeder Arbeitgeber ist nach §§ 73 ff ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBL. Nr. 450/1994 in der gültigen Fassung in Österreich und ähnlichen Gesetzten und Verordnungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK/SIFA) für das Unternehmen zu bestellen, unabhängig davon wie viele ArbeitnehmerInnen im jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind. Der erforderliche Umfang der Tätigkeit der SFK im Unternehmen ist abhängig von den betrieblichen Verhältnissen und Gefahren, umfasst mindestens aber das Ausmaß der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeit.
Unsere Fachkräfte übernehmen diese Tätigkeit im Rahmen der externen Sicherheitsfachkraft.