Sicherheitsfachkräfte

Sicherheitstechnisches-Zentrum

  • Sicherheitsfachkräfte (SFK § 76 des ASchG) 
  • Sicherheitsfachkräfte mit Spezialisierung auf Baustellenkoordinationsgesetz (Bau-KG)
  • Sicherheitstechnische Betreuung für den untertägigen Bergbau

Unsere Sicherheitsfachkräfte und ihre Administratoren sind Teamplayer mit den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und sonstige nach ASchG erforderlichen Präventivfachkräften. Kommunikation und gemeinsame elektronische Dokumentation ermöglichen unseren Kunden und zuständigen Behörden ständigen Einblick und Kontrolle der durchgeführten Tätigkeit. Wir betreuen unsere Kunden in diesem  Tätigkeitsbereich national und international.  

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Detailaufgaben oder Tarifberechnung mit unserem Modulsystem für Gesamtkonzepte. 

Sicherheitstechnisches-Zentrum | Dienstleistung- und Tätigkeitsbereiche 

  • Arbeitsplatzevaluierung und elektronische Dokumentation
  • Erstellen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Leitung von Arbeitssicherheitsausschüssen und deren Dokumentation (ASA)
  • Erstellen von Gefahrstoff-Verzeichnissen 
  • Routine-Begehungen
  • Referenz- oder Kontrollmessungen gemäß Grenzwerteverordnung (GKV-2018)
  • Erstellung Explosionsschutzdokumente (VEXAT, VbF, usw.)
  • Erstellung der erforderlichen Betriebsanweisungen
  • Erstellung von SiGe-Plänen (Bau-KG)
  • Erstellung von Unterweisungsunterlagen und Schulungsplänen
  • Unterweisung der Mitarbeitenden in allen erforderlichen Bereichen
  • Technische Überprüfungen (Schutzleiterkontrolle usw.)
  • Maschinen- und Anlagensicherheit
  • Überprüfungen gemäß Gewerbeordnung §82b 
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Brandschutzpläne TRVB 121 O
  • Flucht-, Räumung- und Evakuierungskonzepte
  • Fluchtweg-Planung
  • Abfallwirtschaftspläne und Konzepte 
  • Erstellung der Tagbauzuschnittsparameter 

Wert

Jeder Arbeitgeber ist nach §§ 73 ff ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBL. Nr. 450/1994 in der gültigen Fassung in Österreich und ähnlichen Gesetzten und Verordnungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK/SIFA) für das Unternehmen zu bestellen, unabhängig davon wie viele ArbeitnehmerInnen im jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind. Der erforderliche Umfang der Tätigkeit der SFK im Unternehmen ist abhängig von den betrieblichen Verhältnissen und Gefahren, umfasst mindestens aber das Ausmaß der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeit. 

Unsere Fachkräfte übernehmen diese Tätigkeit im Rahmen der externen Sicherheitsfachkraft.



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