STB-Austria 2024
Brandschutzwarte sind Brandschutzorgane, welche für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt werden und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig sind.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen, einer Anstalt, einer Anlage oder in einem Objekt den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Gemäß § 43 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung sind Brandschutzbeauftragte zu folgenden Aufgabenbereichen auszubilden.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der positive Abschluss des Kurses „Ausbildung zum BrandschutzwartIn – Modul 1“.
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