Newsletter 2026
STB-Austria 2026
STZ | Sicherheitstechnisches Zentrum

Sicherheitstechnisches-Zentrum
- Sicherheitsfachkräfte (SFK § 76 des ASchG)
- Sicherheitsfachkräfte mit Spezialisierung auf Baustellenkoordinationsgesetz (Bau-KG)
- Sicherheitstechnische Betreuung für den untertägigen Bergbau und Tagebau
Unsere Sicherheitsfachkräfte und ihre Administratoren sind Teamplayer mit den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und sonstige nach ASchG erforderlichen Fachkräften. Kommunikation und gemeinsame elektronische Dokumentation ermöglichen unseren Kunden und zuständigen Behörden ständigen Einblick und Kontrolle der durchgeführten Tätigkeit. Wir betreuen unsere Kunden in diesem Tätigkeitsbereich national und international.
Sicherheitstechnisches-Zentrum | Dienstleistung- und Tätigkeitsbereiche
- Arbeitsplatzevaluierung und elektronische Dokumentation
- Erstellen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
- Leitung von Arbeitssicherheitsausschüssen und deren Dokumentation (ASA)
- Erstellen von Gefahrstoff-Verzeichnissen
- Routine-Begehungen
- Referenz- oder Kontrollmessungen gemäß Grenzwerteverordnung (GKV-2021)
- Erstellung Explosionsschutzdokumente (VEXAT, VbF, usw.)
- Erstellung der erforderlichen Betriebsanweisungen
- Erstellung von SiGe-Plänen (Bau-KG)
- Erstellung von Unterweisungsunterlagen und Schulungsplänen
- Unterweisung der Mitarbeitenden in allen erforderlichen Bereichen
- Technische Überprüfungen (Schutzleiterkontrolle usw.)
- Maschinen- und Anlagensicherheit
- Überprüfungen gemäß Gewerbeordnung §82b
- Erstellung einer Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne TRVB 121 O
- Flucht-, Räumung- und Evakuierungskonzepte
- Fluchtweg-Planung
- Abfallwirtschaftspläne und Konzepte
- Erstellung der Tagbauzuschnittsparameter
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Detailaufgaben oder Tarifberechnung mit unserem Modulsystem für Gesamtkonzepte.
Anfrage STZ

Rechtssicherheit und Stand der Technik Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und sich über den Stand der Technik zu informieren, ist es wichtig, dass technische Systeme (wie Software und Hardware) den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Der Begriff “Stand der Technik” wird oft verwendet, um die notwendigen Sicherheitsanforderungen zu beschreiben. Er kann jedoch unterschiedlich interpretiert werden . Eine Möglichkeit, den Stand der Technik zu bestimmen, ist die Berufung auf allgemein anerkannte Regeln der Technik, die durch gesicherte Erfahrung als geeignet und bewährt gelten1 . Ein weiterer Ansatz ist die Einbeziehung von führenden Fachleuten aus Wissenschaft und Technik, die auf neuesten wissenschaftlich vertretbaren Erkenntnissen basieren. Schließlich kann der Stand der Technik auch durch fortschrittliche Verfahren definiert werden, die von Fachleuten als gesichert angesehen werden . Für eine detaillierte Ermittlung des Standes der Technik gibt es Handlungsempfehlungen und wissenschaftliche Hintergrundpapiere, die Methoden zur Bestimmung des Standes der Technik beschreiben . Die Fachabteilung des STB-Austria erstellt einen Leitfaden für ihr Unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte oder Prozesse den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Begriff “Stand der Technik” ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und seine Auslegung von Fachleuten und der Rechtsprechung abhängt .


