AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Gültig für: Firma STB-Austria Peter Dornhackl e.U., Panholzerweg 1, A-4030 Linz a.d.Donau

 

und

 

STB-Austria Peter Dornhackl e.U., Akaziengasse 30 in 1230 Wien

 

FN483028k LG-Linz a.d.Donau)

 

 

 

Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen den oben angeführten Unternehmen und deren Kunden gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen oben angeführte Unternehmen nicht an, es sei denn, die oben angeführten Unternehmen hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz des jeweils oben angeführten Unternehmens.

Preise
Alle angegebenen Preise sind exklusive der jeweilig anwendbaren Umsatzsteuer, ausgenommen die oben angeführten Unternehmen weisen explizit auf die enthaltene Umsatzsteuer hin.

E-Mail-Rechnung
Die E-Mail-Rechnung spart Zeit, Geld und letztlich auch Kosten. Rechnungen werden als pdf-Datei mit digitaler Signatur ausgestellt. Die E-Mail-Rechnung ist natürlich ebenso vorsteuerabzugsfähig laut UStG.

Die Vorteile der E-Mail-Rechnung
Praktisch – Einfache Weiterverarbeitung, Speicherung und Archivierung
Sicher – digital geschützt und signiert
Umweltschonend – helfen Sie, unsere Umwelt zu schonen und sparen Sie Papier

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare

Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung, Fax, E-Mail oder Brief. Ein Seminarplatz gilt jedoch erst dann fix reserviert, wenn die vollständige Teilnahmegebühr bei oben angeführten Unternehmen eingelangt ist.

Wenn das Seminar privat gebucht wird und die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz erfolgt, insbesondere also per Fax, E-Mail oder Internet, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetztes (FAGG) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Rücktritte von der Vertragserklärung sind daher binnen 14 Kalendertagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen durch Absenden eines eingeschriebenen Briefes, Fax oder einer E-Mail möglich. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (entscheidend ist bei Briefen das Datum des Postaufgabescheines).

Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zu richten an:
Die Adressen der oben angeführten Unternehmen oder per E-Mail an

peter.dornhackl@schulungen-service.at

administrator@schulungen-service.at

 

Bei Storno einer Buchung seitens des Kunden bis 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 60,– und bedarf der schriftlichen Mitteilung per eingeschriebenem Brief, Fax oder E-Mail und einer Bestätigung des Erhalts von Seiten der oben angeführten Unternehmen. Bei Stornierungen ab 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn werden 50 % des Seminarbetrages, bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Bei einer Umbuchung auf einen Folgetermin bleibt die ursprüngliche Rechnung inkl. der Fälligkeit gültig.

Zusätzlich wird eine Gebühr von € 30,– exkl. USt. (ausgenommen am Seminartag: 20 % Aufschlag) in Rechnung gestellt. Selbstverständlich kann seitens des Kunden eine Ersatzperson nominiert werden.

Sollte der Rechnungsempfänger die ihm übermittelte Rechnung nicht fristgerecht bezahlen, behalten sich die oben angeführten Unternehmen vor, entweder den Teilnehmer aus dem Seminar auszuschließen oder ihm die Teilnahmebestätigung zu verweigern.

Die oben angeführten Unternehmen behalten sich vor, in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Seminarprogramms, des Veranstaltungstermins, der Referenten sowie des Veranstaltungsorts vorzunehmen. Für die Richtigkeit der in den Seminaren von Trainern und Referenten gemachten Aussagen übernehmen die oben angeführten Unternehmen keine Haftung bzw. Gewährleistung. Die verwendeten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht (auch nicht auszugsweise) ohne Einwilligung seitens der oben angeführten Unternehmen und des jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

Die oben angeführten Unternehmen haften – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen der Seminarteilnehmer, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von oben angeführten Unternehmen oder deren Mitarbeiter zurückzuführen, wofür der Anspruchssteller nachweispflichtig ist. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Pausen im Vortragsraum verbleiben, haften die oben angeführten Unternehmen – soweit gesetzlich zulässig – in keinem Fall. Ferner wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in den Seminarräumlichkeiten, in den Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen des Schulungs oder Seminaranbieters der oben angeführten Unternehmen sowie der von ihnen für Seminarzwecke benutzten Räumlichkeiten Dritter ereignen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - E-Mail-Rechnung

1. Leistungsangebot:
Der Kunde der oben angeführten Unternehmen erhält Rechnungen auf elektronischem Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Die oben angeführten Unternehmen sind zur Annahme eines Auftrages für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail nicht verpflichtet.

2. Zustellung der Rechnung:
Der Kunde sorgt empfängerseitig dafür, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die oben angeführten Unternehmen ordnungsgemäß an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend adaptiert sind. Automatisierte elektronische Antwortschreiben an die oben angeführten Unternehmen (z. B.: Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

3. E-Mail-Adresse:
Änderungen bei der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt wurde, werden seitens des Kunden unverzüglich schriftlich und rechtsgültig den oben angeführten Unternehmen mitgeteilt. Zusendungen von Rechnungen der oben angeführten Unternehmen an, die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten zudem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse den oben angeführten Unternehmen nicht bekannt gegeben hat.


4. Kündigung / Widerruf:
Der Kunde kann die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Mitteilung bei den oben angeführten Unternehmen erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift. Die oben angeführten Unternehmen behalten sich das Recht vor, die Zustellung der Rechnung über E-Mail aus wichtigem Grund selbständig an die zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.


5. Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail:
Eine Änderung der Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail wird dem Kunden per E-Mail zur Kenntnis gebracht. Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Kalendertagen nach Zustellung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Kunde die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail innerhalb dieser Frist nicht gemäß Punkt 4 widerruft.


6. Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Ergänzend zu den Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Rechnung per E-Mail gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der oben angeführten Unternehmen in der jeweils gültigen Fassung.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Firmeninterne Trainings/Inhouse sowie Raumvermietung

Ein bindendes Angebot erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe der Buchung per Online-Buchung, Fax, E-Mail oder Brief.

Für alle Inhouse- sowie Raumvermietungsangebote gelten, außer es ist schriftlich ausdrücklich abweichend vereinbart, folgende Stornobedingungen: Bei Storni bis 30 Kalendertage vor Stattfinden der Veranstaltung werden nur die bisher getätigten Aufwendungen (Nachweis durch Quittung) verrechnet. Bei Storno bis 14 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung wird 50 % des Angebotspreises verrechnet, bei Stornierung 5 Tage vor der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungstag wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bücher und Gutscheine

Eine verbindliche Bestellung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe der Kaufabsicht per Online-Bestellung, Fax, E-Mail oder Brief.

Widerrufsrecht:
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von den oben angeführten Unternehmen zurückzusenden. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er vom geschlossenen Vertrag oder der abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf nachstehender Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage und beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Der Rücktritt gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Verbraucher am letzten Tag der Frist seine Rücktrittserklärung auf elektronischem oder sonstigem Weg versendet.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

Die oben angeführten Unternehmen, unter deren Postadressen.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der oben angeführten Unternehmen die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für die oben angeführten Unternehmen mit deren Empfang. Sollte bei Rechnungskauf der Rechnungsbetrag noch nicht vom Kunden überwiesen worden sein, wird die Rechnung durch die Rücksendung gegenstandslos.

Die Lieferung erfolgt gemäß der angeführten Portoverrechnung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern die oben angeführten Unternehmen während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass die bestellten Produkte nicht verfügbar sind, wird der Kunde darüber gesondert per E-Mail informiert.

Falls oben angeführten Unternehmen ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der oben angeführten Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind die oben angeführten Unternehmen dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Soweit eine Lieferung an den Kunden nicht möglich ist, weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der oben angeführten Unternehmen.

 Mängelhaftung:
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Kalendertagen an die oben angeführten Unternehmen auf Kosten der oben angeführten Unternehmen zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die oben angeführten Unternehmen behalten sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen.

Gewinnspiele

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse des Gewinnes ist nicht möglich. Mitarbeiter der oben angeführten Unternehmen können nicht am Gewinnspiel teilnehmen. Die Gewinner sind damit einverstanden, dass ihre Adressdaten für Marketingzwecke verwendet aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit widersprechen. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens, PLZ und Ort bzw. Ihres Fotos auf der Homepage der oben angeführten Unternehmen einverstanden. Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen STB-Austria Peter Dornhackl e.U. – gewerbliche Dienstleister  Sicherheitsfachkraft, Sicherheitstechnisches Zentrum (Sicherheitstechnisches Büro) (zwischen Unternehmern) 

 

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und STB-Austria Peter Dornhackl e.U.                     b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. 

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. 

3.) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch STB-Austria Peter Dornhackl e.U. um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. STB-Austria Peter Dornhackl e.U. ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Kalendertagen zu widersprechen.

e) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. Aufträge erteilen. STB-Austria Peter Dornhackl e.U. ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat STB-Austria Peter Dornhackl e.U. den Auftrag selbst durchzuführen. 

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Kalendertagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

d) Hat STB-Austria Peter Dornhackl e.U. in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:

1) bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,

2) in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen: – bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro; – bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.

3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts Anderes geregelt ist. 

5.) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch STB-Austria Peter Dornhackl e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist STB-Austria Peter Dornhackl e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist STB-Austria Peter Dornhackl e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. erbrachten Leistungen zu honorieren. 

 

 

6.) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

d) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Listenpreise Vertragsinhalt.

e) Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungslegung auf das von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten. 

7.) Erfüllungsort für alle Dienstleistungen ist der im Vertrag (Auftragsbestätigung) angegebene Sitz von STB-Austria Peter Dornhackl e.U.

8.) Geheimhaltung

a) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist STB-Austria Peter Dornhackl e.U. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 

9.) Schutz der Pläne-geistiges Eigentum

a) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische- und elektronische Unterlagen) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) STB-Austria Peter Dornhackl e.U. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. anzugeben.

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat STB-Austria Peter Dornhackl e.U. Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber. 

10.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und STB-Austria Peter Dornhackl e.U. kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am für den Auftrag zuständigen Sitz von STB-Austria Peter Dornhackl e.U. vereinbart. 

 

 

AGB- Sachverständige

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung 

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet. 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Erhebungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Sachverständigen bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden. 

4. Sicherung der Unabhängigkeit 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht 

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die von beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. 

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art der Dienstleistung nach Abschluss des Auftrages. 

5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 

6. Schutz des geistigen Eigentums 

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

7. Gewährleistung 

7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

7.2 Der Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 

8. Haftung / Schadenersatz 

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 

8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz 

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 

10. Honorar 

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. 

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. 

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 

11. Elektronische Rechnungslegung 

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. 

 

 

12. Dauer des Vertrages 

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 

13. Schlussbestimmungen 

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.   

13.4 Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.

 

Stand: 2022

Für weitere Infos kontaktieren Sie uns bitte unter:

peter.dornhackl@stb-austria.at

 

 


Share by: